Vermögensvertrag
Dieser Vertrag ist ein Institut des PartG. Er ist dort in Art. 25 geregelt.
Ab 1. Juli 2022 (Inkrafttreten der Gesetzgebung betreffend 'Ehe für Alle') können keine
Partnerschaften mehr eingetragen werden. Das PartG bleibt aber in Kraft. Eingetragene Partnerschaften bleiben bestehen. Vermögensverträge behalten ihre Gültigkeit.
Es spricht nichts dagegen, dass Paare, die in eingetragener Partnerschaft leben, auch weiterhin
Vermögensverträge abschliessen können. Insbesondere da eine eingetragene Partnerschaft jederzeit in eine Ehe umgewandelt werden kann, wird aber im Einzelfall zu prüfen sein, ob der Abschluss
eines Vermögensvertrages objektiv noch Sinn macht.