Die Gebühren und Auslagen für Advokatur (Anwaltstätigkeit) richten sich nach
Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) des Regierungsrats des Kantons Bern vom 17. Juni 2006 i.d. Fsg geltend seit
1. Januar 2012 (BSG 168.811)
Es ist grundsätzlich von einer Gebühr von CHF 250.00 p/h zuzüglich Auslagen für Telefonate, Porti, Fotokopien usw. auszugehen.